Abmahlen (3)

[72] 3. Abmahlen, (von mahlen, pingere,) verb. reg. act. 1) Eigentlich, die Gestalt einer Sache durch Mahlen abbilden. Eine Stadt, eine Landschaft, eine Person abmahlen. 2) Figürlich, lebhaft beschreiben, gemeiniglich mit den Nebenwörtern übel, häßlich u.s.f. Einen übel abmahlen. Er ist sehr häßlich bey mir abgemahlet worden, oder er ist mir sehr häßlich abgemahlet worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 72.
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