Abstrahiren

[119] Abstrahiren, verb. reg. act. von dem Lat. abstrahere. 1. In Gedanken absondern, besonders unselbstständige Begriffe von selbstständigen Dingen absondern; bey einigen, obgleich nicht so schicklich, abziehen. Sich Merkmahle abstrahiren. 2. Von etwas abstrahiren, als ein Neutrum, mit haben, davon abstehen, die Hoffnung dazu, und das Bemühen darnach aufgeben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 119.
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