Abstreichen

[119] Abstreichen, verb. irreg. S. Streichen. Es ist:

I. Ein Activum, und bedeutet alsdann. 1) Durch Streichen wegschaffen. Das Getreide, das Salz in dem Scheffel abstreichen. Ingleichen metonymisch, den Scheffel abstreichen. Bey den Weißgärbern, die Haare abstreichen, und metonymisch, ein Fell abstreichen, die nach dem Abstoßen noch übrig gebliebenen kleinen Haare mit dem scharfen Streich oder Abstreicheisen, auf dem Streich- oder Abstreichbaume wegnehmen. Abstreichen[119] oder abziehen, in den Hüttenwerken, die wilde Materie, welche sich auf dem Treibeherde obenauf begibt, mit dem Abstreichholze abnehmen. 2) Gehörig streichen. Die Polirstähle auf Leder abstreichen, welches auch abziehen genannt wird. 3) Die verdienten Streiche mit der Ruthe geben. Ein Kind abstreichen, im gemeinen Leben. 4) Die Jäger streichen ein Feld ab, wenn sie die Lerchen auf demselben zusammen treiben. Auch die Raubvögel streichen eine Flur ab, wenn sie selbige durchsuchen, um einen Raub zu finden.

II. Ein Neutrum, welches wiederum auf gedoppelte Art üblich ist. 1) Mit dem Hülfsworte seyn, und da bedeutet es so viel, als sich plötzlich entfernen. In diesem Sinne wird es vornehmlich bey den Jägern von den jungen Raubvögeln gebraucht, wenn sie anfangen von dem Neste auszufliegen. Ein abgestrichener Habicht. In Niedersachsen wird dieses Zeitwort auch von Menschen gebraucht, für sich heimlich entfernen, sich wegschleichen. 2) Mit dem Hülfsworte haben, ist es von den Fischen bey den Fischern üblich, und bedeutet alsdann so viel, als das Streichen, d.i. Leichen, vollbringen. Die Karpfen haben bereits abgestrichen.

Anm. Das Hauptwort die Abstreichung, ist in allen Bedeutungen des Activi üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 119-120.
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