Abweinen

[133] Abweinen, verb. reg. act. 1) Durch Thränen erhalten, ein ungewöhnliches Verbum, welches aber nach dem Sprachgebrauche gemäß ist, und von Günthern gebraucht wird.


‒ Ein Kaiser,

Den Sehnsucht und Gebeth dem Himmel abgeweint.


2) Sich abweinen, durch viel Weinen abmatten. 3) Durch Thränen tilgen, büßen. O, daß du vergeben könntest! daß ich zu deinen Füßen das alles abweinen könnte! Göthe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 133.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: