Acten, die

[163] Die Acten, sing. car. eine aus dem Lateinischen Worte Acta gebildete Benennung, 1) aller öffentlichen Verhandlungen, welche schriftlich abgefasset worden. Besonders, 2) gerichtlich niedergeschriebener Gerichtshändel; und 3) in noch engerer Bedeutung, die von den streitenden Parteyen dem Gerichte übergebenen Streitschriften, im Gegensatze des Protocolles. 4) In der Schweiz sind Acten bedeckte Abzugsgräben auf dem Felde; aber da ist das Wort aus Aquaeductus zusammen gezogen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 163.
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