Anwünschen

[405] Anwünschen, verb. reg. act. einem wünschen. Einem eine glückliche Reise, eine ruhige Nacht anwünschen. Er wünschte mir alles Gute an. So auch die Anwünschung.

Anm. In Oberdeutschland ist anwünschen, Anwünschung, auch für adoptiren, an Kindes Statt annehmen, und für Adoption üblich. Dieser Gebrauch ist alt, ist aber eine bloß buchstäbliche Übersetzung des Latein. adoptare, welche nicht einmahl einen begreiflichen Verstand hat, wenigstens von dem eigentlichen Begriffe der Adoption nichts ausdruckt. Indessen gebraucht schon Kero in diesem Verstande Zeuunske, und in Boxhorns Glossen kommt zuauunsean in eben dieser Bedeutung vor. Oskasonur bedeutet in der Edda einen adoptirten Sohn, von önska, wünschen. Übrigens sind in Oberdeutschland auch anwählen und einwünschen in eben dieser Bedeutung des Adoptirens üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 405.
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