Aufschwören

[534] Aufschwören, verb. irreg. act. S. Schwören. 1) * Von neuen schwören. Ein Gut aufschwören, die Zusage der Treue dem Lehnsherren desselben eidlich erneuern; in welcher Bedeutung dieser Ausdruck, dem Frisch zu Folge, noch bey den kurmedigen Gütern üblich ist. 2) Die Ahnen eines andern aufschwören, ein Stiftsfräulein, einen Ritter aufschwören, schwören, daß sie die verlangte Zahl von Ahnen wirklich haben. Diejenigen, welche dieses beschwören, werden daher Aufschwörer, oder Schwörherren, die Handlung selbst aber die Aufschwörung genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 534.
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