Ausbiegen

[575] Ausbiegen, verb. irreg. act. S. Biegen. 1) Heraus biegen oder von innen auswärts biegen; ingleichen eine ausgebogene Gestalt geben. Daher ausgebogene Manschetten, bey den Nähterinnen, welche bogenweise genähet sind. 2) Aus dem Wege biegen oder lenken, mit einem Fuhrwerke. Vor einem ausbiegen, ihm aus dem Wege fahren. Daher die Ausbiegung.

Anm. Daß biegen und beugen bloß in der Mundart verschieden sind, ist schon bey Abbiegen angemerket worden. S. auch Beugen. Die höhere Schreibart zieht auch hier das ausbeugen vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 575.
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