Ausladung, die

[608] Die Ausladung, plur. die -en. Von der ersten Bedeutung des Verbi. 1) Das Hervorragen eines Theiles an einem Ganzen[608] vor dem andern; besonders in der Baukunst, das Hervorragen eines Gesimses vor dem andern, ohne Plural; der Vorsprung, der Auslauf. 2) Das Maß dieser Hervorragung, oder die Weite, um welche ein Glied oder dessen Theil weiter hervor raget, als das andere, wodurch es sich von dem Auslauf unterscheidet, welches die Weite andeutet, um welche der äußerste Rand eines Gliedes von der Achse der Säule entfernet ist, obgleich manche beyde Ausdrücke als gleichgültig betrachten. 3) Derjenige Theil eines Ganzen, der vor dem andern hervor raget. So werden in einigen Gegenden in dem Reiche die Ärker auch Ausladungen genannt.

2. Von der zweyten Bedeutung des Verbi, die Handlung des Ausladens der Waaren oder eines Schiffes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 608-609.
Lizenz:
Faksimiles:
608 | 609
Kategorien: