Ausnahme, die

[619] Die Ausnahme, plur. die -n, das Abstractum des Verbi ausnehmen, in der ersten figürlichen Bedeutung, zuweilen auch dasjenige, was auf solche Art ausgenommen wird. Die Ausnahme von der Regel, die Abweichung von einer herrschenden Ähnlichkeit, und was von derselben abweicht. Eine Ausnahme machen. Etwas ohne Ausnahme behaupten. Mit gewissen Ausnahmen. Ich gehorche ihnen ohne alle Ausnahme. Ehedem bedeutete dieses Wort, besonders in den Rechten, auch so viel als Ausflucht, im nachtheiligen Verstande, welche Bedeutung noch zuweilen im gemeinen Leben gehöret wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 619.
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