Ausschießen

[633] Ausschießen, verb. irreg. (S. Schießen,) welches in doppelter Gattung ist.

I. Als ein Activum. 1. Hinaus schießen, und heraus schießen. 1) Vermittelst des Schusses aus einem Gewehre heraus bringen. Einem ein Auge ausschießen. 2) Auswerfen, welches die erste und eigentlichste Bedeutung dieses Wortes ist. Im Hochdeutschen wird es in diesem Falle nur in weiterer und figürlicher Bedeutung für auslesen gebraucht, in so fern das Untaugliche davon abgesondert wird. Geld ausschießen, als untauglich von dem übrigen auswerfen. So auch Papier, Waaren, Lämmer u.s.f. ausschießen. Das Nutzholz von dem Feuerholze ausschießen, in dem Forstwesen, welches mit einem Niedersächsischen Worte auch ausschieren genannt wird; S. auch Aushalten. Eine ausgeschossene, als untauglich verworfene, Waare. S. Ausschuß. Auf den Papiermühlen gibt es besondere Weibspersonen, welche das gute Papier von dem Ausschusse absondern, und daher Ausschießerinnen genannt werden. In Niedersachsen ist dieses Verbum noch in seiner eigentlichen Bedeutung für auswerfen, ausgraben üblich, weil man allda die Gräben auszuschießen, d.i. auszugraben pfleget. S. Schießen. 2. Durch Schießen leer machen. Einen Wald ausschießen, alles Wild in demselben niederschießen. Ein ausgeschossenes Revier. Ein Ausschießen halten, in dem Jagdwesen, alles eingestellte Wildbret niederschießen. S. Abschießen. 3. Ein Gewehr wird durch langen Gebrauch ausgeschossen, dünne gemacht. 4. Etwas ausschießen, eine Art des Ausspielens, da derjenige eine ausgesetzte Sache erhält, welcher dem Ziele am nächsten schießt.

II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, heraus wachsen, herauf wachsen. Der Same ist ausgeschossen.

Daher die Ausschießung, in den Bedeutungen des Activi.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 633.
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