Ausschießen

[55] Ausschießen, 1) das Innere des Zündloches od. des Laufs eines Schießgewehrs durch langen Gebrauch abnutzen; 2) (Jagdw.), das Revier a., so v.w. Abtreiben 1); 3) (Schifsw.), Ballast a., ihn mit Schaufeln auswerfen; 4) A. des Vordersteevens, Überhängen des Vordertheils eines Seeschiffs vor dem äußersten Ende des Kieles; 5) das Kartenpapier einzeln durchsehen u. die Knötchen mit einem Messer abstoßen; 6) (Buchdr.), die gesetzten Columnen auf dem Setzbret (Ausschießbret) nach der Seitenzahl ordnen; 7) eine Sache als Ausschuß (s.d.) weglegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 55.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: