Revier

[88] Revier, 1) so v.w. Bezirk; 2) so v.w. Jagdrevier; daher Revierförster, Revierjäger, s.u. Forst- u. Jagdbeamte; 3) (eigentlich Refier), der Bezirk, dessen Berggebäude demselben Bergamt zugewiesen sind; 4) die Himmelsgegend, nach welcher ein Gang streicht; 5) der Quartierbezirk einer Compagnie od. eines Bataillons in einer Stadt od. einem u. mehrern Dörfern, wo dieselbe einquartirt ist; daher Revierkranke, beim Militär Kranke, welche im Quartier behandelt werden, zum Unterschied von Kranken im Lazareth; 6) ein für Seeschiffe fahrbarer Fluß; daher: Revierkosten, Hafengelder, Kosten für Lootsen, Bugsiren u. dgl. Revierwasser, so v.w. Süßes- od. Flußwasser. Revierdeiche, Deiche, welche an den Ufern der Flüsse od. Kanäle angelegt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 88.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: