Zündloch

[728] Zündloch, die Öffnung in dem Geschütz u. kleinen Gewehr, durch welche die Zündung zu der Ladung geführt wird. Sie ist bei dem einen wie bei dem anderen am hinteren Ende des Rohres eingebohrt, früher bei dem Geschütz schief unter einem Winkel von 73–84° mit der Seelenachse, jetzt ist seine Stellung meist auf jener senkrecht. Die Weite der Zündlöcher an Geschützen ist ungefähr 2,5 od. 2 französische Linien. Weil sich durch die Wirkung des entzündeten Pulvers die Zündlöcher der Geschütze nach u. nach zur völligen Unbrauchbarkeit erweitern, so hat man ein Korn (Grain) mit einem frisch gebohrten Z-e eingesetzt. Von längster Dauer sind diese Zündkörner von Kupfer, dann die von Gußstahl. Zündlöcher in reines Kanonenmetall gebohrt, halten 250 bis 300 Schuß aus; Zündlöcher von Kupfer bei langsamem Feuern 1500 bis 2000, bei schnellem 1000. Ein Geschütz kann dreimal neu verbohrt werden, bevor es umgegossen wird. Das Z. der kleinen Gewehre befindet sich seit Einführung der Percussionsgewehre in dem Piston (Zündkegel), s. Piston, Schloß u. Percussionsgewehr. Bei dem alten Feuerschloßgewehr hatte es eine trichterförmige Gestalt, um durch die vergrößerte Weite nach Innen beim Laden das Selbstaufschütten des Pulvers auf die Pfanne zu bewirken.[728]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 728-729.
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