Ausschreiben

[639] Ausschreiben, verb. irreg. act. S. Schreiben. 1) Heraus schreiben. Etwas ausschreiben, es aus einem Buche schreiben. In engerer Bedeutung schreibt man jemanden aus, wenn man[639] Stellen aus dessen Schrift abschreibt und für seine Gedanken ausgibt, wodurch man zum Ausschreiber wird. 2) Bis zu Ende schreiben, im Gegensatze des Abkürzens. Eine Rechnung ausschreiben, sie vollständig aufsetzen. Ein Wort ganz ausschreiben. 3) Durch ausgeschickte Schreiben bekannt machen, anbefehlen. Einen Landtag, eine Lieferung, einen Bußtag, eine Schätzung ausschreiben. Daher ein ausschreibender Fürst, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Fürst, der das Recht hat, die Stände seines Kreises zu Kreistagen zu berufen. Ausschreibende Städte, diejenigen Städte, welche die übrigen zu Städtetagen berufen. 4) Aufhören zu schreiben; als ein Neutrum. So auch die Ausschreibung, und das Ausschreiben, des -s, plur. ut nom. sing. ein öffentlicher Brief, worin etwas ausgeschrieben wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 639-640.
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