Austragen

[663] Austragen, verb. irreg. (S. Tragen,) welches in doppelter Gattung üblich ist.

I. Als ein Activum. 1. Hinaus tragen. 1) Eigentlich. Eine Leiche austragen. Du wirst das Bad austragen, dafür büßen, müssen. Brot, Semmeln austragen, bey den Bäckern, sie in die Brotbank tragen, ingleichen sie auf dem Lande herum tragen. 2) Figürlich, ausplaudern, im gemeinen Leben. Ein Geheimniß austragen. Er trägt alles aus. Jemanden austragen, ihn auf eine nachtheilige Art bekannt machen. 2. Aus einander tragen, d.i. entwickeln; eine Bedeutung, welche sich bloß auf Wachters Treu und Glauben gründet, der dem einfachen tragen, die Bedeutung des Verwickelns beylegt, obgleich das von ihm angeführte Latein. tricae und Französ. Intrigue, die Sache noch nicht beweisen. Wenn aber diese Bedeutung Grund hätte, so würde sie den figürlichen Gebrauch dieses Wortes, da es im rechtlichen Verstande noch zuweilen für ausmachen, entscheiden, gebraucht wird, sehr gut erklären. Eine Sache austragen, ausmachen. Etwas mit einem auszutragen haben. Seine Sache vor Gerichte, mit dem Degen, in der Güte austragen. Mainz erboth sich, seine Händel mit Cöln vor dem Kaiser und Reiche auszutragen, auszumachen. S. Austrag. In Königshovens Chronik kommt es auch für verurtheilen, verdammen vor. S. Schilters Gloss. v. Dragen.

II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, betragen, ausmachen, an Zahl, Maß und Gewicht. Es trägt nicht viel aus. Es trägt nur einige Thaler aus. Es wird nur ein Paar Thaler austragen.

Daher die Austragung in den Bedeutungen des Activi.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 663.
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