Austragen

[66] Austragen, 1) (Töpf.), die gebrannten u. abgekühlten Gefäße aus dem Ofen nehmen; 2) (Hüttenw.), vom Wasser, das in dem Pochtroge klar geschlagene Erz durch das, in das Austrageloch gesetzte Vorsetzblech hindurchspülen; der dem letzteren zunächst befindliche Stempel heißt daher auch Austragstempel (Austräger); 3) (Rechtsw.), so v.w. Austrägalgerichte; 4) A. des Todes (Sittengeschichte), s. Todaustreiben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 66.
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