Bann, der

[719] Der Bann, des -es, plur. inus. ein ehedem sehr gebräuchliches Wort von weitem Umfange, welches überhaupt alles dasjenige bedeutete, wodurch die freyen Handlungen eines Menschen eingeschränket werden, diese Einschränkung selbst, und endlich auch die eingeschränkte Sache. Alle diese Bedeutungen und die darunter gehörigen besondern Fälle sind jetzt veraltet, und das Wort wird fast nur noch allein von der kirchlichen Ausschließung von der gottesdienstlichen Gesellschaft gebraucht, welche in engerer Bedeutung der Bann, oder Kirchenbann genannt wird, zum Unterschiede von dem weltlichen Banne, welcher gewöhnlicher die Acht heißt. Einen in den Bann thun. Im Banne, oder unter dem Banne seyn.

Anm. 1. Da dieses Wort in den Deutschen Rechten der mittlern Zeiten von einem so großen Umfange war: so sind auch dessen Bedeutungen so wohl von den Wortforschern als auch von den[719] Rechtslehrern hinlänglich untersucht worden, daher ich hier nur auf die Glossaria des du Fresne, Schilter, Wachter und Haltaus verweisen darf. Die vornehmsten Bedeutungen, welche dieses Wort ehedem hatte, sind: 1) Der gerichtliche oder obrigkeitliche Zwang. 2) Ein obrigkeitlicher Befehl, es mochte derselbe nun ein Geboth oder Verboth enthalten. 3) Eine gerichtliche Vorladung. 4) Die obrigkeitliche Strafe. 5) Das Recht, Strafen aufzulegen nebst dem ganzen Gerichtszwange. 6) Der Bezirk und Umfang nicht nur eines Gerichtes, sondern auch einer jeden Gemeinheit, oder obrigkeitlichen Veranstaltung. 7) Eintreibung öffentlicher Gefälle. 8) Öffentliche Bekanntmachung einer Sache 9) Ausschließung aus einer bürgerlichen oder kirchlichen Gemeinschaft. Hierzu kommen noch folgende Bedeutungen, in welchen Luther in seiner Bibelübersetzung dieses Wort gebraucht; nehmlich, 10) die Zerstörung einer Stadt. 1) Die Ausrottung eines Volkes, welche beyde zu der allgemeinen Bedeutung obrigkeitlicher Strafen gehören. 12) Das Gut der Verbanneten, 5. Mos. 13, 17. und 13) eine Person, welche ein verbannetes Gut zurück behält, Jos. 7, 12. Einige dieser Bedeutungen kommen noch in den folgenden Zusammensetzungen vor, welche aber gleichfalls nur noch in den Schriften der vorigen Jahrhunderte und in den Provinzial-Rechten einiger Gegenden angetroffen werden, in dem gemeinen Gebrauche aber meisten Theils veraltet sind.

Anm. 2. Man leitet dieses Wort, welches in den meisten Europäischen Sprachen angetroffen wird, gemeiniglich von binden her. S. Bannen. Wenigstens wird bey dem Kirchenbanne wohl zunächst auf den Bindeschlüssel gesehen. Das Italiänische Bando, Bandire, Bandito, u.s.f. und das Dänische Band, haben das d beybehalten. Wachter hält das alte Ban, Pen, im Gothischen Fan, hoch, der Gipfel, ein Oberherr, für das Stammwort, worin ihm aber wohl wenige beypflichten werden. Der Plural war bey dem ehemahligen häufigen Gebrauche dieses Wortes, wenigstens in einigen Bedeutungen üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 719-720.
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