Beamte, der

[773] Der Beamte, des -n, plur. die -n, ein Beamter; der mit einem Amte versehen ist; Forstbeamte, Justiz-Beamte, Berg- und Hüttenbeamte. Besonders derjenige, dem die Verwaltung eines Kammeramtes aufgetragen ist, ein Amtmann, Amtsverwalter u.s.f. Es ist dieses Wort eigentlich das Particip. Pass. von dem Verbo beamten, mit einem Amte versehen, welches im Oberdeutschen sehr gebräuchlich ist, im Hochdeutschen aber wenig gehöret wird. Es sollte daher eigentlich der Beamtete heißen, wie es bey einigen Oberdeutschen auch wirklich lautet; allein im Hochdeutschen wird die letzte Sylbe um des Wohllautes willen gemeiniglich verschlungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 773.
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