Begierde, die

[801] Die Begierde, plur. die -n, das lebhafte oder sinnliche Verlangen nach einem Gegenstande. Die Begierde nach Ruhm, nach zeitlichem Vermögen, nach Ehre, die Ruhmbegierde, Geldbegierde, Ehrbegierde u.s.f. Einem eine Begierde machen, die Begierde erwecken. Er kann sich in der Begierde nach dem Vergnügen nicht mäßigen. Er brannte vor Begierde dich zu sehen. Ingleichen im Plural, so wohl von dem ganzen Umfange des sinnlichen Verlangens und dessen Anwendung auf einzelne Gegenstände, als auch von dem Vermögen, sinnlich zu verlangen. Seinen Begierden eine Genüge thun. Den Begierden den Zügel schießen lassen. Sehr heftige Begierden haben. Wenn einige Philosophen die Begierden in sinnliche und vernünftige unterscheiden, so geschiehet solches nur in Ansehung des Gegenstandes oder auch der Vorstellung, wodurch sie erreget werden. Beyde können entweder sinnlich oder vernünftig seyn; die Begierde selbst aber bleibt doch alle Mahl eine sinnliche Empfindung.

Anm. Begierde lautet bey dem Kero Kirida, und bey dem Notker Kiride. Im Oberdeutschen wird es zuweilen auch für Begehren, die Bitte gebraucht, welches auch in der Deutschen Bibel beybehalten worden. Hab ich den Dürftigen ihre Begierde versagt? Hiob 31, 16. Daß meine Begierde der Allmächtige erhöre! V. 35. Alle meine Begierde ist vor dir, Ps. 38, 10.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 801.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: