Belehnen

[841] Belehnen, verb. reg. act. mit einem Lehn feyerlich versehen, auch in der weitesten Bedeutung, in welcher dieses Wort oft von Erbzinsgüthern u.s.f. gebraucht wird, welche im engsten Verstande nicht Lehen genannt werden. Jemanden belehnen. Einen mit etwas belehnen. Ein Belehnter. Daher die Belehnung, die feyerliche Handlung des Belehnens. S. Lehen.

Anm. In der Oberdeutschen Mundart, besonders der vorigen Jahrhunderte, kommt das Wort beleihen in diesem Verstande häufig vor. S. Leihen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 841.
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