Belehren

[841] Belehren, verb. reg. act. eine Lehre, d.i. Nachricht, Unterricht, in einzelnen Fällen ertheilen. Laß dich doch belehren, dir deinen Irrthum in dieser Sache benehmen. Ich will mich anders belehren lassen. Ich lasse mich gerne belehren, nehme gerne Unterricht an. Sich in einer Sache belehren lassen. Ingleichen mit der zweyten Endung, doch nur in den Redensarten: sich eines andern, sich eines bessern belehren lassen. Daher die Belehrung; ingleichen das Belehrungsurtheil, in den Rechten, wenn sich der Richter oder eine Partey von einem Schöppenstuhle u.s.f. belehren lässet, was in einer Sache Rechtens ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 841.
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