Belieben

[843] Belieben, verb. reg. neutr. welches mit der dritten Endung der Person, so wohl persönlicher als unpersönlicher Weise üblich ist. 1) Gefallen an etwas tragen, Neigung zu etwas haben. Diese Speise beliebt mir nicht. Was schön ist, beliebt einem jeden.


Herr dein Befehl beliebt mir für und für, Opitz.

Ps. 119, 8.


In welcher Bedeutung es aber im Hochdeutschen wenig mehr vorkommt. S. Beliebt. 2) Sich aus Neigung zu etwas entschließen. Wenn es beliebt werden sollte, diese Sache einzuführen. Thut was euch beliebt. Es beliebt mir nur so. Wenn es Gott beliebt. Ingleichen überhaupt für wollen, doch nur als ein Ausdruck der gesellschaftlichen Höflichkeit von andern, und nicht von sich selbst. Es beliebte ihm wegzugehen. Ich erwarte, was ihnen in dieser Sache belieben wird. Belieben sie doch zu trinken, trinken sie doch. Das was ihr die Seele zu nennen beliebt, was ihr die Seele nennet, Dusch. Ingleichen höhnisch, er beliebte zu glauben.

Anm. Das Hauptwort die Beliebung wird zwar auch von einigen gebraucht, allein das folgende Belieben ist in dieser Bedeutung häufiger. Bey den Handwerkern druckt Beliebung, eine jede freywillige Anstalt, einen freywilligen Vertrag aus; z.B. die Todtenbeliebung, eine freywillige Anstalt zur Beerdigung ihrer Todten; eine Leichen-Casse. Das einfache liben kommt mit der dritten Endung der Person für placere schon bey dem Ottfried vor. Das Lateinische libet kommt so wohl in dem Klange, als der Bedeutung und Wortfügung damit überein. Ottfried hat auch schon giliuben, und noch heut zu Tage ist geliebt es Gott, für beliebt es, üblich. S. Gelieben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 843.
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