Berathschlagen

[856] Berathschlagen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und nichts weiter bedeutet, als das einfache rathschlagen, außer, daß es auch als ein Reciprocum gebraucht werden kann; die Absichten und Mittel bey einer Sache überlegen und beurtheilen. Man hat lange über diese Sache berathschlaget. Die Belagerten berathschlagen noch, ob sie sich ergeben wollen. Sich mit jemanden berathschlagen. Sie haben sich lange über diese Sache, oder wegen dieser Sache berathschlaget. Daher die Berathschlagung.

Anm. Im Theuerdank kommt dieses Wort mit der vierten Endung der Sache vor:


Alsdann wöllen wir ewre wort

Nach notdurfften beratslagen;


welches dem eigenthümlichen Gebrauche der mit Be zusammen gesetzten Zeitwörter völlig gemäß ist. Indessen wird es doch heut zu Tage mehr als ein Neutrum gebraucht, so daß be eine bloße müßige Verlängerung ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 856.
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