Berauben

[856] Berauben, verb. reg. act. 1) Eigentlich, und absolute, d.i. ohne die Endung der Sache beyzufügen, eines Eigenthum widerrechtlich und mit öffentlicher Gewalt wegnehmen. Die Reisenden berauben. Ein Haus, die Kirche berauben. 2) In weiterer Bedeutung, einem das Seinige entziehen, es geschehe auf welche Art es wolle. Den Staat, die Cassen berauben. Am häufigsten aber mit der zweyten Endung der Sache. Jemanden seines Vermögens, seiner Ehre, seines Lebens berauben. Man hat ihn aller seiner Kinder beraubt. Durch den Krieg wird das Vaterland seiner besten Bürger beraubt. Ich will dich dieser Sache nicht berauben. 3) In noch weiterer Bedeutung,[856] den Genuß einer Sache hindern. Dieser Umstand beraubet mich alles Trostes, aller Hülfe. Daher, einer Sache beraubt seyn, oft nur überhaupt den Mangel derselben ausdruckt. Seiner Ältern beraubt seyn. Er ist seines Gesichtes schon lange beraubt gewesen. Aller Hoffnung, alles Trostes beraubt seyn. So auch die Beraubung.

Anm. Birouban kommt schon bey dem Übersetzer Isidors vor. Lange vor ihm sagte schon Ulphilas birauban. Im Angelsächs. lautet dieses Wort bereafian. im Engl. bereave, im Holländ. berooven, im Schwed. beröfwa. Dietmar von Ast gebraucht statt dessen das einfache rouban:


Si roubt mih der sinne min.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 856-857.
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