Beugsam

[955] Beugsam, -er, -ste, adj. et adv. was sich leicht beugen oder biegen lässet. 1. Eigentlich, so wohl im Oberdeutschen, als auch in der höhern Schreibart der Hochdeutschen. Ein beugsames Reis. 2. Figürlich. 1) In der Sprachkunst, obgleich nur bey einigen. Beugsame Redetheile, welche sich am Ende verändern lassen. 2) Folgsam, der sich willig beuget, d.i. lenken lässet. Er ist sehr beugsam. Ein beugsames Gemüth. Daher die Beugsamkeit, plur. inus. in allen obigen Bedeutungen, besonders in der letztern. S. auch Biegsam.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 955-956.
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