Darlehnen

[1398] Darlehnen, verb. reg. act. im Oberdeutschen darleihen, verb. irreg. act. (S. Leihen,) lehnen oder leihen, besonders Geld leihen. Einem eine Summe Geldes darleihen, oder darlehnen. S. Lehnen und Leihen. Daher die Darleihung oder Darlehnung, ingleichen der Darleiher, der einem andern etwas leihet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1398.
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