Decrēt, das

[1432] Das Decrēt, des -es, plur. die -e, aus dem Latein. Decretum, ein Ausspruch, eine Entscheidung oder ein kurzer Entschluß des Richters oder Landesherren auf das Memorial oder die Bittschrift einer Partey. So auch decretiren, einen solchen Ausspruch ertheilen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1432.
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