Das Decret

[329] Das Decret, 1) jede Verordnung des Staatsoberhaupts sowohl als eines Beamten; 2) in Frankreich, der Schluß des National-Convents, welcher in der ganzen Republik gesetzliche Kraft hatte.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 329.
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