Einkindschaft, die

[1714] Die Einkindschaft, plur. die -en, ein im Hochdeutschen veraltetes aber im Oberdeutschen noch völlig übliches Wort, diejenige Anordnung zu bezeichnen, durch welche Kinder verschiedener Ehen in der Erbschaft einander gleich gemacht werden; dergleichen Kinder zuweilen auch wohl Einkinder heißen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1714.
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