Einspännig

[1748] Einspännig, adj. et adv. von dem Zahlworte Ein. 1) Eigentlich, nur mit Einem Pferde bespannet. Einspännig fahren. Ein einspänniges Fuhrwerk. Ein einspänniger Wagen. 2) Figürlich, einzeln, von Personen, doch nur in einigen wenigen Fällen. Ein einspänniges Bett, worin nur Eine Person schlafen kann, welches in Obersachsen ein einmännisches, an andern Orten aber ein einschläferiges genannt wird. Im Bergbaue wird derjenige, welcher eine Zeche allein bauet, ein Eigenlöhner, auch ein Einspänniger genannt. In einigen Städten, z.B. in Nürnberg, in Erfurt u.s.f. sind es obrigkeitliche Diener, welche gemeiniglich beritten sind, und einzeln in allerley Verrichtungen gebraucht werden, reitende Bothen, einzelne Reiter; im Schwed. Enspaennare.

Anm. In der zweyten Bedeutung stammet spännig von Span oder Gespan, ein Mitarbeiter, Nebengesell ab. Ein Einspänniger bedeutet also nicht, wie Gottsched will, jemanden, der die Verbrecher in das Gefängniß spannet, zu welcher Verrichtung die Einspänniger vielleicht nirgends gebraucht werden, weil sie von besserer Art sind, als die Schärgen, Häscher, Stadtknechte u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1748.
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