Einsperren

[1748] Einspêrren, verb. reg. act. hinein sperren. 1) Vermittelst eines Schlosses einschließen, in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen sehr üblich ist. Den Schlüssel einsperren. Sich einsperren.[1748] Sein Geld, die Speisen einsperren. Jemanden einsperren. 2) In weiterer Bedeutung. Eine Stadt einsperren, besser, sie einschließen, alle Zugänge zu derselben mit Truppen besetzen. 3) Figürlich wird das Mittelwort der vergangenen Zeit im gemeinen Leben oft für eingezogen, eingeschränkt, gebraucht. Er lebt sehr eingesperrt. Seine Kinder sehr eingesperrt halten. So auch die Einsperrung. Insperran kommt schon bey dem Ottfried vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1748-1749.
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