Einstehen

[1751] Einstehen, verb. irreg. neutr. (S. Stehen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, hinein stehen, d.i. eintreten, doch nur in einigen Fällen. 1) Ein Amt, einen Dienst antreten, in einigen Gegenden Oberdeutschlandes. Der Amtmann ist noch nicht eingestanden. Besonders von dem Gesinde. Der Knecht, die Magd wird bald einstehen. In eine Kost einstehen, eintreten. In die Miethe einstehen, sie beziehen. S. Einstand. 2) In einen Kauf, in einen Handel mit einstehen, mit Theil daran nehmen; wofür doch im Hochdeutschen anstehen üblicher ist. 3) Die Gewähr leisten, Bürge werden; vermuthlich als eine Anspielung auf das in Niedersachsen noch übliche Einlager. Ich kann dafür nicht einstehen, nicht gut seyn. Ich stehe für alles ein. Niedersächsisch instaan. 4) In einen Kauf einstehen, in des Käufers Rechte treten, kommt wenig vor, obgleich das Hauptwort Einstand in dieser Bedeutung noch üblich ist, S. dieses Wort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1751.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika