Einstehen

[559] Einstehen, die Militärpflicht eines Anderen (Einsteller) als Stellvertreter (Einsteher) gegen eine gewisse Summe Geldes übernehmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 559.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika