Einweihen

[1760] Einweihen, verb. reg. act. zu einem gewissen Gebrauche weihen. Eine Kirche, einen Altar einweihen. In der Römischen Kirche gebraucht man dieses Zeitwort auch von geistlichen Personen. Einen Papst, einen Bischof, einen Abt, einen Priester, eine Nonne einweihen; wofür die Protestanten das Latein. ordiniren gebrauchen. Ein niedriger Scherz ist es, wenn man im gemeinen Leben von Dingen, die man zum ersten Mahle gebraucht, saget, daß man sie einweihe. So auch die Einweihung, S. Weihen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1760.
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