Einweisen

[1760] Einweisen, verb. irreg. act. (S. Weisen,) hinein weisen, doch nur in einigen figürlichen Arten des Gebrauches. Jemanden in ein Amt einweisen, ihn in dasselbe einführen und ihm weisen, was er in demselben zu beobachten hat. Jemanden in eines andern Güter einweisen, ihm dieselben übergeben, ihn in den Besitz derselben setzen, in welchem Verstande dieses Wort schon in dem Schwabenspiegel vorkommt. S. auch Anweisen. Daher die Einweisung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1760.
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