Einwiegen (2)

[1761] 2. Einwiegen, verb. reg. act. in den Schlaf wiegen. Ein Kind einwiegen. So auch die Einwiegung.

Anm. Ottfried gebraucht statt dieses Wortes einsueben, wenn er von der Jungfrau Maria sagt:


Scono 'nan insuebita,

Inti b'irn 'nan gilegita,


schön wiegte sie ihn ein, und legte ihn neben sich, B. 1, Kap. 11, V. 83; entweder von dem Verbo schweben, oder auch als eine Nachahmung des summenden Schalles, welchen die Mütter bey dem Einschläfern der Kinder mit dem Munde zu machen pflegen. S. Einsäuseln. In Lipsii Glossen wird besuevet durch soporatus übersetzt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1761.
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