Entwerden

[1840] * Entwêrden, verb. irreg. neutr. (S. Werden,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1) Aufhören zu seyn, seines Daseyns, seiner Existenz beraubet werden. Daß wir entwerden und zu nichte gehen, in der Schweizerischen Übersetzung des Milton. Außer dem gänzlichen Entwerden, ebend. Was geworden ist, muß entwerden. 2) Seiner Sinne, seines Bewußtseyns beraubet werden.


Ich fande sie, mein Lamm, hier bey den Heerden,

Da ich mir selbst mußt ersten Blicks entwerden,

Aramena.


3) Eine Sache, oder einer Sache entwerden, dieselbe los werden, ingleichen verlieren. 4) Einem entwerden, ihm entgehen. In allen Bedeutungen ist dieses Wort nur hin und wieder im Oberdeutschen üblich, im Hochdeutschen aber unbekannt. In den beyden ersten Bedeutungen bedeutet ent eine Beraubung, in der vierten eine Entfernung, in der dritten aber ist es aus ohnwerden, anig werden, entstanden, wofür in einigen Gegenden noch anwerden üblich ist, S. dieses Wort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1840.
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