Erbeißen

[1859] Erbeißen, verb. irreg. act. S. Beißen. 1) Danieder beißen, d.i. todt beißen, im Oberdeutschen. Der Fuchs hat die Hühner erbissen. Hat dich ein Thier erbissen? Opitz. In welcher im Hochdeutschen ungewöhnlichen Bedeutung dieses Wort schon in Strykers altem Gedichte vorkommt. Die Bergleute gebrauchen es noch figürlich. Das Gestein hat ihn erbissen, getödtet. Sich die festen Knauer erbeißen lassen, wegen Härte des Gesteines von der Arbeit ablassen. 2) Aufbeißen. Eine Nuß erbeißen. 3) Mürbe beißen, durchbeißen, im gemeinen Leben. Das Fleisch ist so hart, man kann es nicht erbeißen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1859.
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