Erbelandesamt, das

[1864] Das Êrbelandesamt, des -es, plur. die -ämter, in verschiedenen Provinzen, eine Benennung der Erbämter, obgleich zuweilen mit einigem Unterschiede. In den dem Hause Österreich gehörigen Deutschen Provinzen gibt es Erbhofämter, welche ihr Amt bey vorfallenden Gelegenheiten zu Wien an dem erzherzoglichen Hoflager verwalten. Außer dem hat noch jede Provinz, wie das Land ob der Ens, Steiermark u.s.f. ihre Erblandämter oder Landämter, deren Besitzer dieses Amt in ihren Provinzen versehen. Daher der Erblandesbeamte, der Erblandhofmeister, Erblandjägermeister, Erblandmarschall u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1864-1865.
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