Erbspielgraf, der

[1870] Der Êrbspielgraf, des -en, plur. die -en, ein Erbbeamter des Hauses Österreich, welcher ehedem die Spielleute, mimos und histriones, im ganz Österreich unter seiner Aufsicht hatte. Daher das Erbspielgrafenamt. Schon zu Anfange des vorigen Jahrhundertes wurde dieses Amt mit dem Erbkämmereramte verbunden, dem es auch noch jetzt anhänget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1870.
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