Erlaubt

[1914] Erlaubt, -er, -este, adj. et adv. welches eigentlich das Mittelwort des Zeitwortes erlauben ist, aber auch für sich allein gebraucht wird. Eine erlaubte Sache, welche nicht verbothen ist. Erlaubte Dinge. Ist es mir erlaubt, dieses zu thun? Ist es erlaubt zu reden? Es ist dir erlaubt zu schweigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1914.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika