Erlaubt

[52] Erlaubt hat ein Rennpferd so und soviel Kilo, die es nach in der Proposition vorhergesehenen Gründen »weniger zu tragen hat«, als es nach der Gewichtsskala oder sonst eigentlich zu tragen hätte. Im Trabrennsport bezieht sich die Erlaubnis auf die Distanz, z. B. 20 me. bedeutet 20 m Vorgabe. Vgl. Extra.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 52.
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