Fürstenbank, die

[370] Die Fürstenbank, plur. die -bänke, auf den Reichs- und Kreisversammlungen, der Sitz der Fürsten in der engern Bedeutung dieses Wortes, und ihre Abgeordneten und Gesandten selbst. S. Fürst 3.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 370.
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