Fassung, die

[54] Die Fassung, plur. inus. von dem Verbo fassen. 1) Die Handlung des Fassens, doch nur in einigen Fällen. Die Fassung eines Steines, dessen Befestigung in Metall. Ich mußte zehen Thaler für die Fassung bezahlen. Die Fassung eines Stollens, dessen Auszimmerung. Die Fassung des Bieres, wenn dasselbe auf Fässer gefüllet wird. Die Fassung eines Vorsatzes, eines Anschlages, eines Entschlusses. 2) Figürlich, der Zustand der Seele, da sie sich ihrer deutlich bewußt ist, da sie ihre Gedanken und Worte in ihrer Gewalt hat, im Gegensatze der Zerstreuung oder einer starken Leidenschaft. Aus seiner Fassung kommen, jemanden aus seiner Fassung bringen oder setzen. Wollen sie mich denn aus aller Fassung bringen?

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 54.
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