Flagge, die

[182] Die Flagge, plur. die -n. 1) Die große Fahne oben an dem Maste oder auf dem Hintertheile eines Schiffes, welche so wohl die Würde dessen, der das Schiff führet, als auch die Nation, zu welcher es gehöret, zu erkennen gibt. Die Flagge wehen lassen, fliehen lassen, aufstecken. Die Flagge streichen, sie niederlassen. Die Admirals-Flagge u.s.f. 2) In engerer Bedeutung werden auf den Kriegsschiffen diejenigen Fahnen, welche die hohen Befehlshaber zum Zeichen ihrer Würde führen, Flaggen genannt; zum Unterschiede von der Flagge auf dem Hintertheile des Schiffes, womit allerley Zeichen gegeben werden. Der Admiral führet seine Flagge auf dem großen Maste, der Vice-Admiral auf dem Fockmaste und der Schout by Nacht auf dem Besans-Maste.

[183] Anm. Dieses Wort, welches im Holländ. Vlagghe, im Dän. Flagd, im Schwed. Flagga, im Isländ. Flagg, im Engl. Flag, und im Ital. Fiocco lautet, ist aus der Nieders. Mundart entlehnet, und stammet von dem Zeitworte fliegen her, von der fliegenden oder flackernden Bewegung dieser Schiffsfahnen. S. auch Wimpel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 182-183.
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182 | 183
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