Freyen (2)

[293] 2. Freyen, verb. regul. 1. Neutr. mit haben, sich ehelich um eine Person bewerben, sie lieben und zu heirathen suchen. Um ein Mädchen freyen. Selten, doch zuweilen auch von dem weiblichen Geschlechte. Das Mädchen hat lange um ihn gefreyet. Zwey Personen freyen sich mit einander, wenn sie sich lieben, in der Absicht sich zu heirathen. Nach Geld freyen, eine reiche Person zu seinem Gatten suchen. Figürlich im gemeinen Leben auch um ein Amt freyen, sich um dasselbe bewerben. 2. Act. heirathen. Eine Person freyen. In ein Geschlecht freyen. In der Deutschen Bibel kommt es in diesem Verstande sehr häufig vor.

Anm. Freyen, Nieders. frijen, Schwed. fria, Dän. frie, ist in beyden Bedeutungen nur den vertraulichen und besonders Niedersächsischen Mundarten eigen, daher es auch in dem 1523 zu Basel nachgedruckten Testamente Luthers als ein unbekanntes Wort durch weyben, eelich werden, erkläret wird. Es ist das alte gothische frigon, lieben, von welchem noch das Mittelwort Freund in Gestalt eines Hauptwortes üblich ist; S. dasselbe. Ehedem hatte man von diesem Worte auch die Frie, für die Ehe, und Fridil für einen verlobten Bräutigam. S. Freyth.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 293.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Adelung-1793: Freyen (1)