Gefährde, die

[469] Die Gefährde, plur. die -n, eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete Oberdeutsche Form des vorigen Wortes. 1) * Gefahr; in welchem Verstande es im Hochdeutschen nicht mehr gebraucht wird. Wer das nicht wahrnimmt, kommt in Gefehrd seiner Gesundheit, Ryff im Spiegel der Gesundheit.


Ein Wucher bringet nicht Gefährde

Den Wirthe treiben mit der Erde,

Logau.


2) Arglist, vorsetzlicher Betrug im gesellschaftlichen Leben. So kommt Faru und Fara schon bey dem Ottfried vor, und das Nieders. Vare hat noch eben dieselbe Bedeutung.


Unfallo redt das mit geferdt,

mit Arglist,

Theuerd. Kap. 55.


Und wer euch antast mit geferde,

H. Sachs.


In diesem Verstande wird es noch in den Rechten gebraucht. Treulich und ohne Gefährde, ist eine bekannte Clausel in allen Verträgen. Der Eid für die Gefährde, der Eid, daß man in dieser Sache keine wissentliche Ungerechtigkeit begehe, daß man eine gerechte Sache zu haben glaube, Juramentum calumniae, im mittlern Lateine auch Juramentum de Vara, Nieders. der Vareed, Voreed, Schwed. Fared. In beyden Fällen kommt bey dem Opitz und ältern Schriftstellern auch das kürzere Gefähr vor; S. Ungefähr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 469.
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