Gehorsam, der

[503] Der Gehōrsam, des -es, plur. car. 1) Die Bereitwilligkeit, und in engerer Bedeutung, die Fertigkeit, sein Verhalten nach den Befehlen eines andern zu bestimmen. Einem Gehorsam leisten. Allen Gehorsam bey Seite setzen. Widerspänstige Unterthanen wieder zum Gehorsam bringen. Der Obrigkeit allen Gehorsam aufsagen, ihr den schuldigen Gehorsam versagen. Es soll gewiß an meinem Gehorsame nicht fehlen, Gell. Ich sage es ihnen, daß ich eben den Gehorsam gegen sie trage, den ich meinem Vater schuldig bin, ebend. Der Gehorsam des Glaubens, in der Deutschen Bibel, Röm. 1, 5, Kap. 16, 26, die Genehmhaltung und Bewilligung des erkannten Guten. Der thätige Gehorsam, der gegen den befehlenden, so wie der leidende gegen den beschließenden Willen eines Obern geübet wird. 2) In einigen Städten, ein Ort auf dem Rathhause, wo ungehorsame Bürger auf eine Zeit lang in Verhaft gesetzet werden, der bürgerliche Gehorsam. In den Gehorsam, oder in den bürgerlichen Gehorsam gehen, bringen, setzen.

Anm. Bey dem Kero Horsami, bey dem Notker Gehorsami, bey dem Ottfried Gihorsam, im Nieders. Horsam. Die Gehorsamy kommt noch im sechzehnten Jahrhunderte vor, und in einigen Oberdeutschen Gegenden ist auch Gehorsamheit und Gehorsamkeit üblich, welche den Hochdeutschen fremd sind. Letzteres würde sich indessen doch alsdann gebrauchen lassen, wenn man den Gehorsam, oder die Handlung selbst, von der Eigenschaft oder Fertigkeit zu unterscheiden nöthig fände. S. -Sam.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 503.
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