Gehorsam

[72] Gehorsam, 1) die Unterwerfung unter den Willen eines Höheren od. Vorgesetzten aus Gründen od. Gewohnheit u. aus Furcht vor Strafe.[72] In der christlichen Ethik bildet der G. gegen Gott die Grundlage aller Pflichten der Menschen überhaupt u. heißt dann so viel als Tugend, er hat aber auch seine Stelle unter den Nächstenpflichten als G. gegen die Eltern u. gegen die Obrigkeit. Blinder G., d.h. unbedingte Befolgung der erhaltenen Befehle, kann eigentlich nie von einem vernünftigen, zu sittlicher Reinheit verpflichteten Wesen gefordert werden; 2) (Neuer G.), letztes Stück der Buße, das eigentliche Besserwerden, die Einrichtung unsers Lebens nach den göttlichen Vorschriften, welchem Erkenntniß, Reue u. Glaube vorangehen müssen; vgl. Buße; 3) (G. Christi), das Verdienst Christi, daß er für die sündigen Menschen Genugthuung geleistet hat, indem er das Gebot Gottes der Erlösung erfüllte. Man unterscheidet in der Dogmatik einen thuenden u. leidenden G. Christi, s.u. Versöhnung. 4) G. als Gelübde beim Eintritt in einen Mönchsorden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 72-73.
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